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Kann Spuren von Gluten enthalten

FAQ: „Kann Spuren von Gluten enthalten“ – verständlich erklärt

Der Satz „Kann Spuren von … enthalten“ ist ein sogenannter freiwilliger Warnhinweis für Verbraucher. Er wird von Herstellern genutzt, wenn ein Produkt zwar ohne glutenhaltige Zutaten hergestellt wird, es aber während der Produktion zu einer unbeabsichtigten Kreuzkontamination kommen kann.

Das kann zum Beispiel passieren durch:

  • gemeinsame Produktionsanlagen

  • dieselben Abfüllmaschinen

  • unzureichend getrennte Lagerung von Rohstoffen

Wichtig: Der Hinweis bedeutet nicht, dass Gluten absichtlich enthalten ist – sondern dass eine technisch nicht vollständig ausschließbare Verunreinigung möglich ist.


Nein.
Der Hinweis ist freiwillig und nicht gesetzlich geregelt.

Laut der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU Nr. 1169/2011) müssen die 14 Hauptallergene (darunter glutenhaltiges Getreide) verpflichtend gekennzeichnet werden, wenn sie als Zutat enthalten sind.

➡️ Der Hinweis „Kann Spuren von Gluten enthalten“ ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
➡️ Es gibt keine festgelegten Grenzwerte, ab wann dieser Hinweis verwendet werden muss.

Das führt dazu, dass:

  • manche Hersteller sehr vorsichtig kennzeichnen

  • andere trotz möglicher Spuren keinen Hinweis verwenden

Quelle:

Artikel 9 der LMIV schreibt u. a. vor, dass die Zutaten angegeben werden müssen. Artikel 21 in Verbindung mit dem Anhang II schreiben bezeichnen dann die Hauptallergene, die fett geschrieben werden müssen. Hier werden 14 Punkte aufgeführt, daher wird auch von 14 Hauptallergenen gesprochen.

DZG Mittelfranken


Hersteller nutzen den Hinweis, um:

  • auf mögliche Kreuzkontaminationen hinzuweisen

  • Verbraucher, die besonders darauf achten müssen zu schützen

  • sich rechtlich abzusichern

Wichtig zu wissen: Da es keine festen Grenzwerte für den Spurenhinweis gibt, wird er oft vorsorglich eingesetzt.


Du kennst Dich mit glutenfreier Ernährung aus und hast keine Probleme beim Lesen der Zutatenliste: Ja

Du bist eher Neuling und das Lesen der Zutatenliste geht nicht so leicht: Dann meide die Produkte am Anfang.

Wir haben Dir bei den anderen Fragen erklärt, dass der Spurenhinweis rein freiwillig ist. Es existieren dafür keine Grenzwerte. Sicher ist nur, wenn laut Zutatenliste kein Gluten enthalten ist, dann besteht das Produkt als Hauptzutat nicht aus Gluten. Daher kann es verzehrt werden.

Das Lesen der Zutatenliste und erkennen glutenhaltiger Bestandteile ist daher wichtig. Achte bitte darauf, dass es Hafer, Mais, Reis und anderen (Pseudo-) Getreiden aufgrund der Verarbeitung in Mühlen zu Mehl, Flocken, Grieß oder anderen Produkten zu Verunreinigungen (Kontaminationen) kommen kann. Daher sollten diese Zutaten nicht als Hauptzutat im Produkt enthalten sein. Ist dem doch so, dann achte darauf, dass das Produkt als glutenfrei gekennzeichnet ist (durchgestrichene Ähre oder glutenfrei Bezeichnung).

Quellen:

Zöliakie Austausch. Hier findet Du einen guten Einkaufshelfer, der navigiert Dich verständlich (gerade) am Anfang der Diagnose durch den Einkauf.

Anna mit Ihrem Blog Glutenfrei um die Welt hat einen sehr ausführlichen Artikel veröffentlicht. 

Andreas von der Selbsthilfegruppe Berlin glutenfrei hat sich ebenso dem Thema gewidmet.


Ja.
Klingt kompliziert, aber da der Spurenhinweis freiwillig ist, kann es auch bei Produkten ohne diesen Hinweis zu Spuren von Gluten kommen. Absolute Sicherheit bieten nur kontrollierte glutenfreie Produkte und das Lesen der Zutatenliste.


  • „Kann Spuren von Gluten enthalten“
    → keine Garantie für Sicherheit
    → Zutatenliste lesen und auf Kontamination von Zutaten achten

  • „Glutenfrei“ (Kennzeichnung oder durchgestrichene Ähre)
    → gesetzlich geregelt
    → max. 20 ppm Gluten (vgl. Bundesinstitut für Risikobewertung)
    → für Menschen mit Zöliakie geeignet


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